Zahlungsmittler leben gefährlich.
BRENDEL setzt erfolgreich Anfechtungsanspruch gegen Treuhänder durch Wer in der Krise des späteren Insolvenzschuldners Gelder für diesen weiterleitet, geht hohe Risiken ein. Liegen die Voraussetzungen einer Anfechtung gemäß §§ 129 ff. InsO vor, so kann der Insolvenzverwalter wählen, ob er gegenüber den Empfängern oder aber… Weiterlesen »Zahlungsmittler leben gefährlich.